Zertifikat zur Zuchtzulassung

Achtung :

Der Eigentümer übergibt dem Ringkommissar vor dem Richten die unterzeichnete und ausgefüllte Bescheinigung.

Der Richter überprüft die Identität des Hundes vor dem Richten,die mit der unterzeichneten Bescheinigung übereinstimmen muss.

Sind diese Angaben auf der unterzeichneten Bescheinigung nicht übereinstimmend mit denen des Katalogs,kann das Zertifikat nicht ausgestellt werden.

Das vom Richter unterzeichnete Zertifikat muss am gleichen Tag mittels Stempel vom Veranstalter validiert werden . 

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